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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen erbracht.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns Abweichungen und technische Änderungen sowie Zwischenverkauf vor. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.

§ 3 Preise

Unsere Preise gelten ab Lieferort Duisburg inklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es gilt kein Mindestbestellwert.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis netto zuzüglich Porto innerhalb von 10 Tagen per Vorkasse an unsere Bankverbindung zu überweisen. Sollte innerhalb der vorgeschriebenen Zeit der Betrag nicht auf unserem Konto gut geschrieben sein, besteht von Seiten des Käufers keinerlei Anspruch auf die von Ihm bestellte Ware.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 5 Lieferzeiten

Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von wenigen Tagen, bei nicht am Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Lieferung was aber durch Vorabinfo unsererseits bekannt gegeben wird. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er uns schriftlich eine dreiwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung der bestellten Ware ist "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Die Kosten für den Versand werden dem Kunden berechnet.

Die Versandkosten innerhalb der BRD werden wie folgt gestaffelt:



Ab einem Bestellwert von 400 € ist der Versand kostenlos.

§ 7 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 21 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Auslieferung, ausgenommen hiervon sind Tuning-Teile, die einzig dem Zweck der Leistungssteigerung dienen. Kein Garantieanspruch auf Tuningteile. Haftungsausschluss bei Folgeschäden. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Bei Unfrei an uns verschickte Ware wird die Annahme verweigert.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware in jeglicher Art verändert.
Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises).

§ 8 Datenspeicherung

Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 StVO

Bitte beachten Sie, das nicht genehmigte Umbauten an Fahrzeugen zum Widerspruch der StVO stehen.
Durch Änderungen am Fahrzeug erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Fahrzeuge dürfen nicht mehr am Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten!
Auch wenn die allermeisten Zubehörteile der Verbesserung des Fahrzeuges dienen sollen, basiert der Grundgedanke der Verwendung unsere Teile ausschliesslich für die Verwendung im Sportbereich außerhalb des Bereiches der StVO.

§ 12 Gewährleistung zur Kompatibilität

Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden oder dem Originalzustand entsprechen. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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